die Alte muss raus - und zwar ab 2019

Die Energieeinsparverordnung 2009, kurz EnEV 2009, regelt die bauliche und technische Mindestqualität bei Gebäudesanierungen und beim Neubau in energetischer Hinsicht.

Ebenso wird in dieser novellierten Verordnung erstmalig das schrittweise „außer Betrieb nehmen von elektrischen Speicheröfen“ geregelt.

Wohngebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten sind hiervon betroffen. Hierzu wird seit 01.04.2009 durch die KfW Förderbank  der Austausch von Nachtspeicherheizsystemen
mit 200 € Zuschuss pro ausgebautem Ofen gefördert, wenn die Öfen durch eine BAfA oder KfW förderfähige Heizungsanlage ersetzt werden.

Die BAfA fördert die Installation von Solaranlagen, Holzheizsystemen wie Pellets und Wärmepumpen mit Zuschüssen.

Ebenso gibt es für den Heizungsaustausch durch die KfW zinsgünstige Darlehen bzw. Investitionszuschüsse.