Energieausweispflicht tritt in Kraft

Ab dem 1. Juli 2008 muss laut Energieeinsparverordnung jeder Hausbesitzer beim Verkauf oder bei Abschluss eines neuen Mietvertrags einen Energieausweis für das Gebäude vorlegen. Dies gilt für Gebäude, die vor 1965 erreichtet wurden. Für später gebaute Häuser muss der Ausweis ab dem 1. Januar 2009 vorgelegt werden. In einer Übergangsfrist bis zum 01.10.2008 gibt es für Gebäudeeigentümer noch die Möglichkeit sich einen verbrauchsorientierten Ausweis ausstellen zu lassen. Bei Verkauf und Neuvermietung ohne Nachweis drohen Bußgelder bis zu 15.000 Euro.