Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG)
Baden-Württemberg setzt mit dem EWärmeG ein Zeichen für den Klimaschutz.
Wenn Sie Ihre Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2010 erneuern, müssen 10 % der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Bioenergie erzeugt werden. Entscheiden Sie sich für die traditionelle Wärmeerzeugung mit Öl oder Gas, wird die Heizung durch eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung ergänzt. Sie benötigen 0,04 m² Kollektorfläche pro m² Wohnfläche.
Heizungen, die ganz auf erneuerbare Energien setzen, sind Pelletkessel und Scheitholzkessel. Ihre Wahl kann auch auf eine Wärmepumpe fallen, soweit sie eine Jahresarbeitszahl größer als 3,5 erreicht.
Wärme aus Nah- und Fernwärme erfüllen ebenfalls die Anforderungen. Oder wählen Sie eine Alternative als Sanierung.
"Besser dämmen"
Als Alternative können Sie Ihr Dach oder Ihre Fassade so gut dämmen, dass die zum Zeitpunkt der Maßnahmen gültigen Anforderungen für Sanierungen um 30 % unterschritten werden. Bei einer Komplettsanierung richten sich die Anforderungen nach dem Baualter Ihres Hauses.
Die Möglichkeiten, die neuen Anforderungen zu erfüllen, sind folgend beispielhaft beschrieben. Informieren Sie sich für die optimale Lösung für Ihr Gebäude.
Möglichkeiten der Erfüllung des EWärmeG in Bestandsgebäuden
Solarkollektor = 0,04 m² pro m² Wohnfläche
Wärmepumpe = Jahresarbeitszahl > 3,5
Holzpellets = Holzheizung
Bioöl bzw. Biogas zumischen
Alternative Variante: Besser dämmen
Dachdämmung/oberste Geschoßdecke
Fassadendämmung
Text - und Bildquelle: ZUKUNFT ALTBAU , Ein Programm des Umweltministeriums Baden Württemberg