Heizungen können nur einwandfrei arbeiten, wenn sie optimal eingestellt sind.
Der einwandfreie Betrieb einer Heizanlage ist gesichert, nur durch den Hydraulischen Abgleich der kompletten Anlage möglich.
Viele scheuen jedoch den Aufwand und vertrauen auf das Gewohnheitsprinzip. Eine unter der Betrachtung der VOB recht kurzfristige Sichtweise.
Wurde beim Einbau oder Änderungen an der Heizanlage die VOB als Vertragsgrundlage vereinbart, hat das Weglassen des Hydraulischen Abgleichs rechtliche Folgen.
In der VOB Teil C ATV Heizanlagen und zentrale Wassererwärmungsanlagen - DIN 18380, Stand April 2010, steht das die Bauteile von Heizanlagen und Wassererwärmungsanlagen so aufeinander abzustimmen sind, das die geforderte Leistung erbracht werden kann. Die Betriebssicherheit gewährleistet ist und ein sparsamer und wirtschaftlicher Betrieb der Heizanlage möglich ist.
Ohne den Hydraulischen Abgleich als Maßnahme besteht die Gefahr, dass die Heizkörper mit dem geringsten Abstand zum Kessel bzw. zur Pumpe überversorgt werden. Bei den weiter entfernten Heizkörpern kommt zu wenig Heizwasser an. Mögliche Folgen sind dann die schlechte Regelbarkeit der Heizkörper, ein höherer Energieverbrauch und erhöhter Stromverbrauch für die Pumpe, lästige Strömungsgeräusche und ungenaue Erfassung der Wärmemengen sind die Folge.
Gerne beraten wir Sie zu diesem Thema ausführlich und bitten um Kontaktaufnahme.