Runder Tisch Energie
"Wem soll unser Stromnetz gehören?"
Unter dieser Überschrift wurde am 4. Mai in einer Bürger Informationsveranstaltung in Beutelsbach von den Bürgermeistern von sieben Remstalgemeinden und den beteiligten Beratungsunternehmen der aktuelle Stand präsentiert. Der Runde Tisch Energie in Kernen hatte schon vor geraumer Zeit an dieser Stelle seine grundsätzlichen Überlegungen hierzu erläutert. Jetzt wurden die Szenarien öffentlich vorgestellt und jeder konnte sich selbst ein Bild machen.
Vereinfacht ausgedrückt handelt es sich um drei Varianten, über die nunmehr zu entscheiden ist:
Variante 1: Der bisherige Konzessionsvertrag wird verlängert, gleich = kein Risiko, aber auch weiterhin keine Teilhabe an den Ertragschancen auf dem Energiemarkt und null Einflussmöglichkeit auf die künftige Energieversorgung.
Variante 2: Netzkauf, aber Weiterverpachtung an einen Dienstleister, gleich = konstante, sichere Rendite, sonst nix und auch keine Mitsprache. Und die Gemeinde ist ja keine Bank oder eine Privatperson, sie sollte öffentliche Gelder zur Gestaltung der Kommune einsetzen.
Variante 3: Netzkauf und Gründung von eigenen Stadtwerken (Remstalwerken), die den Netzbetrieb und den Stromvertrieb übernehmen.
Wir meinen von den vorgestellten Modellen ist die Stadtwerke-Lösung, also Netzbesitz und Vertrieb in kommunaler Hand, die bestmögliche Lösung. Nur in dieser Variante gibt es die Einflussnahme auf die künftige Energieversorgung und eine Teilhabe an den Gewinnen aus dem Energiemarkt. Zugleich bedeutet ein Stromvertrieb durch eigene Stadtwerke, in Wohnortnähe der Kunden, ein Höchstmaß an Bürgernähe. Welche Infrastruktur-Planungen, wo sinnvoll sind weiß jede Gemeinde selbst am besten. Kurze Wege in der Gemeinde bedeutet aber auch bestmögliche Wirtschaftlichkeit. Gewinne der Stadtwerke helfen gleichzeitig Defizite an anderer Stelle auszugleichen, Beispiele dazu gibt es nicht nur in Fellbach und Waiblingen, sondern überall.
Bei der Veranstaltung wurde vom Runden Tisch Energie zu einigen Themen nachgefragt. Zum Wert des Netzes: es gibt hierzu ein Wertgutachten, das sich mit den technischen Eigenschaften des Netzes und den Abschreibungswerten aus Anschaffung befasst als Verhandlungsgrundlage. Die Einbeziehung des Gasnetzes (nach 2014) ist angedacht, so die Antwort auf diese Frage. Die örtliche Handwerkerschaft, so eine weitere Frage, soll zur Netzbetreuung herangezogen werden.
Ein kleiner Exkurs „Was bedeuten eigentlich Netzkauf und Konzessionsvertrag?“
Um die Verbraucher mit elektrischer Energie zu versorgen, benötigt man Leitungen von den Stromerzeugern (Kraftwerken, Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen) zu den Verbrauchern. Dazu verwendet man Stromnetze mit verschiedenen, festgelegten Spannungen.
- Um große Leistung zu übertragen, werden hohe Spannungen benötigt. Das Hochspannungsnetz ist ein Übertragungsnetz, dass die Grobverteilung elektrischer Energie von den Kraftwerken nahe zu den Verbrauchsschwerpunkten bringt.
- Das Mittelspannungsnetz verteilt den Strom an die Transformatorstationen des Niederspannungsnetzes. Auch kleinere Kraftwerke speisen ihren Strom in dieses Netz ein.
- Die Niederspannungsnetze sind für die Feinverteilung zuständig, sie bringen den Strom in jedes Haus. Diese Leitungen werden auch als die letzte Meile bezeichnet.
- Bei dem Netzkauf für die Gründung der Remstalwerke handelt es sich praktisch nur um das Niederspannungsnetz im unteren Remstal. Die Netzeinspeisung der vielen kleinen Erzeuger von Erneuerbaren Energien z.b. Photovoltaikanlagen erfolgt auch in das Niederspannungsnetz.
Die Netzbetreiber erhalten ihre Vergütung nicht über den Verkauf von Strom, sondern für die Bereitstellung der Netze. Dafür erhalten sie vom Kraftwerksbetreiber ein Netznutzungsentgelt für die Dienstleistung "Durchleiten von Strom vom Kraftwerk zum Verbraucher". Verträge über Konzessionen werden hinsichtlich der Nutzung öffentlicher Straßen, Wege, Plätze und sonstiger Verkehrsflächen auf kommunaler Ebene geschlossen. Die Gemeinde erhält im Gegenzug für die Gewährung des Leitungsrechts und den Verzichts auf eine eigene Durchführung der öffentlichen Versorgung die Konzessionsabgabe. Der Inhalt des Konzessionsvertrags ist also eigentlich nichts anderes sei, als ein qualifiziertes Wegenutzungsrecht.
Es bestehen gesetzlich, geregelte Anschlusspflichten an die Versorgungsnetze. Die Strom-Erzeugung ist frei und der Strom-Vertrieb auch, lediglich der Strom-Transport, also das NETZ, ist mit einem Monopol, der Konzession versehen. Was nichts anderes heißt, als wer das Netz besitzt, der ist der Monopolist der Wegstrecke der Versorgung. Ein durchaus attraktives Geschäft. Das Thema Netzkauf ist eine komplizierte Angelegenheit und natürlich geht es dabei um wirtschaftliche Interessen, die oft vielfältig verflochten und nur schwer zu durchschauen sind. Der Runde Tisch Energie Kernen wird im Thema Netzkauf weiter auf der sachlichen Ebene informieren.
Pressemitteilung vom Runden Tisch Energie des Bürgernetzes Kernen 11.05.2001