Energieausweis

Beispiel für einen Gebäude-Energie-Ausweis Der Begriff Energieausweis ist spätestens seit der Einführung der neuen Energieeinsparverordnung am 01.10.2007 in aller Munde.

Energieausweispflicht

Für Neubauten ist der Energieausweis bereits seit 2002 Pflicht. Für Bestandsgebäude wird er schrittweise ab 2008 Pflicht, sofern der Eigentümer neu vermieten oder verkaufen will. Ziel des Energieausweises nach der EnEV ist nicht, dass alle Gebäude einen Ausweis haben, sondern, dass Energie-Einsparpotenziale aufgedeckt werden.

verbrauchsorientiert oder bedarfsorientiert

Die früher auch Energiepass genannten Energieausweise werden in verbrauchsorientierten und bedarfsorientierten Energieausweis unterschieden. Der Verbrauchsausweis gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Die Wahlfreiheit für einen verbrauchsorientierten Energieausweis endet zum 01.10.2008. Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energetischen Zustand des Gebäudes.

Analyse des Ist-Zustandes des Gebäudes

Für den Bedarfsausweis führen wir eine technische Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage des Gebäudes durch. Unsere Fachleute ermitteln den rechnerischen Energiebedarf und dokumentieren den energetischen Zustand des Gebäudes. Dabei werden die Qualität der Gebäudehülle (Fenster, Decken und Außenwände) sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt.

Ausstellung des Energieausweises

Unter normativen Annahmen für das Klima und die Nutzung wird vom Energieberater eine Bedarfsrechnung erstellt und der rechnerische Verbrauch des Gebäudes ermittelt. Der Energieausweis, den Sie erhalten zeigt den energetischen Zustand eines Gebäudes auf einer Farbverlaufsskala (von „grün" bis „rot") und gibt einen Wert für den Endenergiebedarf und einen für den Primärenergiebedarf an. Gebäude lassen sich so in ihrer Qualität nicht nur beurteilen sondern auch gut vergleichen. Gleichzeitig ist die Berechnung des Gebäudes auch eine Gebäudediagnose. Etwaige Schwachstellen werden erkannt und beschrieben.

Empfehlung von Modernisierungsmaßnahmen

Sie erhalten mit Ihrem Energieausweis selbstverständlich die verpflichtend durch die EnEV 2007 vorgegebenen Modernisierungsempfehlungen. Dabei prüfen wir ob und welche kostengünstigen Modernisierungsmöglichkeiten für das konkrete Gebäude möglich sind.

Lassen Sie sich einen Energieausweis ausstellen.